Über uns

Unser Vorstand

Hans-Peter Enderli (Co-Präsident)
Lucette Zünd (Co-Präsidentin)
Daniel Schelling
Alex Arnold 
Brundhild Hartmeyer
Marie-Theres Mattle

Revision

Gabriela Bundi
Hanspeter Küng

Trägergemeinden

Vereinsgeschichte

ab 1774
1973
1980
1982
1998

Umstellung auf Computer
Ab 1998 wurde die Handausleihe auf Computerarbeit umgestellt, was neue Anforderungen an das Personal mit sich führte. Zwischenzeitlich trat der seit der Gründungszeit aktive Präsident René Zünd zurück und seine Nachfolge trat der mit der Materie ebenfalls bestens vertraute Fredy Lüchinger an.

Namhafte Autoren
Während all der Jahre lasen einige namhafte Autoren für die Bibliothek. Da sind Eveline Hasler, Niklaus Meienberg, Lukas Hartmann, Roger Graf alias Philip Maloney, Ullrich Knellwolf, Ingrid Noll, Hansjörg Schneider, Petra Ivanov und viele mehr zu erwähnen.

Benutzerordnung

1. Die Bibliothek ist während der Öffnungszeiten für alle frei zugänglich.

2. Folgende Angebote stehen zur Auswahl:

Einzel: 3 Bücher, 3 Tonträger, 3 Zeitschriften und 3 DVDs
Einzel inklusive: plus 5 laufende Reservationen
Familie: unbeschränkte Anzahl Bücher und Zeitschriften, 10 Tonträger und 5 DVDs 
Familie inklusive: plus 10 laufende Reservationen
biLii regional: 5 Bücher, 3 Tonträger, 3 Zeitschriften und 3 DVDs

3. Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung um weitere 4 Wochen ist bei Büchern und Tonträgern möglich, sofern keine Reservation vorliegt. Zeitschriften und DVDs können nicht verlängert werden. Die direkte Weitergabe von Medien an Drittpersonen ist nicht gestattet.

4. Nach dem Überschreiten der Leihfrist erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.

5. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten.

6. Missbrauch kann den Entzug des Ausleihrechts zur Folge haben.

7. Kunden und Kundinnen sind verpflichtet, die korrekte Verbuchung zu prüfen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto haftet der Kunde oder die Kundin.

8. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hardware, Software oder Daten, die durch die Nutzung von ausgeliehenen elektronischen Medien entstehen.

9. Weitere Hinweise enthalten die Gebühren- und die Hausordnung.

Datenschutzhinweis

biblioRii Bibliothek Oberes Rheintal speichert Personendaten (Vorname, Name, Adresse, PLZ, Ort, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum)
Sie erhebt diese Daten direkt von den Personen, welche die Bibliothek nutzen. Die Daten dienen einzig dem Zweck, die Administration der Ausleihe und die Rückforderung der Medien sicherzustellen.

Diese Angaben werden während der gesamten Zeit der Bibliotheksnutzung gespeichert. Nach Ablauf der Mitgliedschaft werden sämtliche Daten innerhalb von zwei Jahren gelöscht.

Wir empfehlen, die Ausleihdaten von Medien zu speichern, solange sie für den Betrieb erforderlich und notwendig sind. Anschliessend wird die Verbindung zu den Personen – bzw. Stammdaten gelöscht.

Der Raum der Bibliothek ist videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nur bei Verstoss gegen die Hausordnung gesichtet. Die Aufnahmen werden innerhalb von zwei Wochen gelöscht.

Die vollständige Datenschutzerklärung entnehmen Sie unserer Homepage (https://bibliorii.ch/privacy-policy/) oder wir werden Ihnen diese auf Wunsch in unseren Bibliotheksräumen gedruckt auf Papier aushändigen.  

Hausordnung

Zutritt ausserhalb der bedienten Zeiten (Open-Library)

Die Nutzung der Bibliothek ausserhalb der bedienten Zeiten ist nur mit gültigem Bibliotheksausweis der Bibliothek biblioRii möglich. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Raum ist videoüberwacht.

Für Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet.

Das Befahren und Abstellen von Freizeitgeräten mit Rollen ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet.

Anordnungen und Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Rauchen

Es herrscht allgemeines Rauchverbot.

Sauberkeit und Lärm

Wir bitten um rücksichtvolles und respektvolles Verhalten.

Essen und Trinken

Das Konsumieren von Nahrungsmitteln ist an den Tischen in der Kaffeeecke erlaubt.

Tiere

Tiere sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Ausnahme bilden Assistenzhunde.

An Feiertagen geschlossen

Gebührenordnung

1. Mitglieder der Bibliothek biblioRii bezahlen jährlich folgende Beiträge: Mitglieder ausserhalb der Trägergemeinden* bezahlen einen Zuschlag von jeweils CHF 20.00.

Einzel CHF 50.00
Einzel inklusive CHF 70.00
Familie CHF 80.00
Familie inklusive CHF 110.00
Gönner CHF 150.00
Kollektive für Institutionen CHF 300.00 (Heime, Wohngruppen etc.)
Kollektive für Schulgemeinden CHF 150.00
biLii regional ** gratis

2. Medien können auch von Nichtmitgliedern bezogen werden. Die Gebühr pro Medium beträgt CHF 4.00 für 4 Wochen. Für eine Verlängerung werden weitere CHF 4.00 verrechnet.

3. Für Reservationen, die nicht in einer Mitgliedschaft eingerechnet sind, werden pro Reservation CHF 2.00 verlangt.

4. Dibiost (Ausleihe digitaler Medien) ist Benutzern von biLii regional nicht zugänglich.

5. Erinnerung erfolgt kostenlos per E-Mail, 5 Tage vor Rückgabetermin. Nach Ablauf der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Die Rückgabefrist und die angefallenen Gebühren sind in jedem Fall verbindlich. Nach 3 Mahnstufen werden Kosten für weitere Umtriebe verrechnet. Nichterhalt von Erinnerungs- oder Mahnschreiben wird nicht als Grund für verspätete Rückgabe akzeptiert.

6. Bei Verlust oder Beschädigung von Medien/Ausweisen wird der Ersatz verrechnet.

*Trägergemeinden sind: Altstätten, Oberriet, Rüthi, Marbach, Rebstein und Eichberg

**biLii regional ist für Einwohner (0-18 Jahre) der Trägergemeinden* gratis. Bei der Anmeldung ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig.

Kontoverbindung

IBAN: CH63 0900 0000 9000 9014 2

biblioRii Bibliothek Oberes Rheintal
Churerstrasse 1 B/C
9450 Altstätten SG

Statuten

Unsere aktuellen Statuten können Sie hier als PDF downloaden.